Mit jedem Beginn der Weidesaison müssen die Pferdehalter die Zusammenstellung der Weidegruppen vornehmen. Hat man hier jedoch falsche Entscheidungen getroffen, kann es unter den Kampfhähnen auf der Weide zu Auseinandersetzungen kommen. Tritte und Bisse sind hierbei die Regel und es kann zu ernsthaften Verletzungen des Tieres kommen. Wenn es dann um die Frage geht, wer für die entstehenden Tierarztkosten aufkommt, streiten sich in der Regel nicht nur die Pferde.
Grundsätzlich gilt bei Weideunfällen, dass beide Tierhalter zu je 50 Prozent haften. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet nur bei Schäden, die durch das Pferd verursacht worden sind. Da bei einem Weideunfall aber immer mindestens zwei Tiere beteiligt sind, muss sich auch der Halter des verletzten Tieres die Tiergefahr anrechnen lassen, die auch von seinem Pferd ausgeht. Allerdings ist die 50 Prozentregel keine klar geregelte Rechtsquote, sondern die Gerichte entscheiden im Einzelfall, falls es so weit kommt.
Der schädigende Pferdehalter muss einer Versicherung wahrheitsgemäß den Hergang schildern. Diese urteilt dann darüber, ob sie zahlt oder nicht. Bei einer Nichtzahlung stehen dem Schädiger zwei Wege offen. Er kann beispiesweise den Schaden aus privater Tasche finanzieren und dann seine Versicherung verklagen oder er klagt direkt gegen die Versicherung, um von Ansprüchen des anderen Pferdehalters freigestellt zu werden.