Im Reitsport kommt es häufig zu Unfällen, bei denen sowohl der Reiter als auch Personen oder Sachgegenstände geschädigt werden können.
Für private Pferdehalter ist es von Vorteil, sich auf eine Reitbeteiligung ein zu lassen. Zum einen spart man Zeit und zum anderen beteiligt sich die Reitbeteiligung auch an den Kosten für das Pferd. Doch was, wenn durch das Pferd ein Schaden verursacht wird oder gar eine Person verletzt wird Aus diesem Grund ist es wichtig, dieses Risiko abzusichern.
In diesem Fall greift die Reitbeteiligungsversicherung, auch Tierhalterhaftpflichtversicherung genannt. Sie ersetzt alle Schäden, die von dem Pferd verursacht worden sind. Hierzu zählt auch, wenn ein Gastreiter zu Schaden kommt, also eine Person, der man gelegentlich das Pferd zur Nutzung überlässt.
Nun stellt sich die Frage, ob eine Reitbeteiligung hiervon betroffen ist, doch eine Reitbeteiligung fällt nicht unter den Begriff des Gastreiters und wird deshalb in vielen Reitbeteiligungsversicherungen nicht berücksichtigt.
Die Lösung ist eine private Haftpflichtversicherung. Diese zahlt, wenn der Schaden nicht auf das Tier, sondern auf den Reiter zurück zu führen ist. Dies kann zum Beispiel das Überqueren einer Straße bei „Rot“ der Fall sein.
Wir empfehlen, das Thema Reitbeteiligung im Vorfeld mit einem Vertreter der jeweiligen Versicherungsagentur zu besprechen.