Listenhunde: hier haben sie es am schwersten

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Pitbull, Tosa Inu & Co. haben es nicht leicht in Deutschland und werden vielfach als Listenhunde, also als Kampfhunde geführt. In den Medien konnte man verschiedentlich von Angriffen von Hunden hören. Dabei wurden Personen von den Hunden gebissen und teilweise schwer verletzt. Es kam auch zu Todesfällen. Seit dem werden Listen mit Hunderassen geführt, die als Kampfhunde gelten. In den Bundesländern wird jedoch sehr unterschiedlich mit den Listenhunden umgegangen.

Listenhunde BW / Baden-Württemberg

Die Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg kennt drei gefährliche Rassen und sieht weitere neun Rassen als Kampfhunde an.

Diese Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“. Die gefährlichkeit kann nur durch eine Prüfung widerlegt werden.

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Diese Rassen gelten als Kampfhunde, wenn sich deren Gefährlichkeit nach einer Prüfung bestätigt.

  • Bullmastiff
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Für Kampfhunde gilt in baden-Württemberg das Verbot zur Züchtung und Kreuzung. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde gilt eine Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Ein Verkauf eines Welpen ist den Behörden zu melden.

Für die Haltung muss der Halter Nachweise erbringen.

  • ein berechtigtes Interesse an der Haltung
  • Keine Bedenken an seiner Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Von dem Hund darf keine Gefahr für Dritte ausgehen
  • Der Kampfhund muss gekennzeichnet sein
  • Eine Haftpflichtversicherung

Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung können Bußgelder bis zu 25.565 Euro nach sich ziehen.

Listenhunde Bayern

Im Freistaat Bayern gibt es die rassespezifische Hundeverordnung schon seit 1992. Dot finden sich Rasselisten für Kampfhunde. In Bayern gelten Hunde als Listenhunde bzw. Kampfhunde, wenn bei ihnen … „auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist“. Die Listenbhunde werden in zwei Kategorien gegliedert:

Listenhunde Bayern: Kategorie 1

Bei Hunden in dieser Kategorie wird in Bayern die Eigenschaft als Kampfhund vermutet.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bandog
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Listenhunde Bayern: Kategorie 2

Hunde in dieser Kategorie werden per se als Kampfhunde eingestuft. Der Halter kann diese Einstufung verhindern, indem er für den seinen Hund einen entsprechenden Negativnachweis erbringt.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Cane Corso Italiano
  • Dogo Argentino
  • Dogo Canario
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Listenhunde Berlin

In der Bundeshauptstadt werden nur noch drei Rassen und deren Kreuzungen als generell gefährlich eingestuft.

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

Wer einen Listenhund in Berlin anmelden will, muss Voraussetzungen erfüllen.

  • Der Halter muss nachweisen, dass das Tier dauerhaft an dem gemeldeten Haltungsort lebt.
  • Die Herkunft des Tieres muss als legal nachgewisen werden.
  • Der Halter muss einen Sachkundenachweis erbringen
  • Ein Führungszeugnis
  • Das Tier muss einen Wesenstest bestehen
  • Der Halter muss eine Haftpflichtversicherung abschließen
  • Der Halter muss das Tier bei der Behörde vorzeigen

Es besteht eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht für Listenhunde, von der man nur auf Antrag befreit werden kann.

Listenhunde Brandenburg

Das Land Brandenburg führt seit dem Jahr 2000 Rasselisten. Hier gibt es zwei Kategorien von Listenhunden. Hunde mit einer Widerristhöhe ab 40 Zentimetern bzw. einem Körpergewicht ab 20 Kilogramm (dies ist der sogenannte „40/20-Hund“) müssen von ihrem Halter bei der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden. Das halten dieser Hunde ist nur erlaubt, wenn der Halter den Nachweis seiner Zuverlässigkeit erbringt. Die 40/20-Hunde müssen permanent einen Mikrochip-Transponder nach ISO-Standard tragen. Die behörde erfasst auch Daten zur Identität der Hunde.

Listenhunde Brandenburg: Kategorie 1

Die erste Kategorie sind Hunderassen und Gruppen, welche als gefährlich gelten.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Listenhunde Brandenburg: Kategorie 2

In der zweiten Kategorie finden sich Rassen und Gruppen, die als gefährlich gelten, bei denen jedoch der Halter für sein Tier die Gefährlichkeitsvermutung durch ein sogenanntes Negativzeugnis abwenden kann.

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso Italiano
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogo Canario
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Listenhunde Bremen

In Bremen ist die Haltung der Listenhunde verboten. Das gilt auch für Hunde der genannten Rassen, die aus anderen Bundesländern einreisen. Eine Haltung erfordert eine Ausnahmegenehmigung und ist nur für den Fall möglich, dass das Tier aus einem bremischen Tierheim stammt. Zusätzlich gilt für alle diese Rassen die Leinenpflicht und die Maulkorbpflicht.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde Hamburg

In Hamburg gilt generell eine Anleinpflicht für Hunde. Alle Hundehalter müssen ihren zudem Hund per Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen, eine Haftpflichtversicherung abschließen und das Tier im Hunderegister anmelden. Rottweiler und Kreuzungen haben eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht.

Listenhunde Hamburg: Kategorie 1

Hunde dieser Rassen gelten in Hamburg immer als gefährliche Hunde.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde Hamburg: Kategorie 2

Hunde dieser Kategorie gelten als gefährlich. Ein Hundehalter kann den Hund mit einem bestandenen Wesenstest davon freistellen lassen.

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Listenhunde Hessen

In Hessen regelt die HundeVO die Auflagen für Hundehalter. Dazu gehören auch Regelungen, die sich nicht auf Listenhunde beziehen, sondern alle Fellnasen angehen. So dürfen Hunde außerhalb des Grundstücks nie unbeaufsichtigt sein und müssen am Halsband Name, Anschrift und Rufnummer ihres Halters mit sich führen.

In Hessen wird anders als in anderen Bundesländern nicht zwischen verschiedenen Kategorien von Listenhunden unterschieden. Für alle Listenhunde und deren Kreuzungen wird hier ein Wesenstest gefordert. Alle gefährlichen Hunde benötigen in Hessen eine Erlaubnis zum Halten, die nur für vier Jahre erteilt wird. Wird zweimal aufeinanderfolgend die Erlaubnis erteilt, so gilt diese als unbefristet erteilt. Dies ist auch der Fall, wenn das Tier älter als zehn Jahre ist. Generell ist eine positive Wesensprüfung Voraussetzung für die Erlaubnis.

  • American Bulldog
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde MV / Mecklenburg-Vorpommern

Gefährliche Hunde dürfen in Mecklenburg-Vorpommern nur gezüchtet, gehalten oder geführt werden, wenn eine entsprechende Erlaubnis vorliegt. Diese Tiere dürfen auch das Grundstück des Halters nicht verlassen können. In der Nähe von Menschenmengen muss das Tier an der Leine geführt werden. Generell müssen die Hunde am Halsband den Namen, die Anschrift des Hundehalters bzw. eine gültige Steuermarke tragen.

Für diese Rassen gilt generell die Gefährlichkeitsvermutung.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde Niedersachsen

Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden sieht für Hundehalter

  • eine Sachkundeprüfung
  • eine Kennzeichnungspflicht
  • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • den Eintrag im zentraen Hunderegister

vor. Eine Rasseliste gibt es nicht.

Listenhunde NRW / Nordrhein-Westfalen

Was in Baden-Württemberg ein Kampfhund ist, wird in der Polizeiverordnung vom 3. August 2000 festgelegt. Nach §1 gilt als Kampfhund, wenn „aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.“

Es werden zwei Listen von Hunderassen geführt. Die Listen beziehen sich nicht nur auf Hunde der dort geführten Rassen. Sie gelten auch für deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen. Zudem legt §2 der Polizeiverordnung fest, welche Hunde als gefährliche Hunde gelten, auch wenn sie keine Listenhunde sind. Für alle Kampfhunde gilt die Erlaubsnispflicht für deren Haltung sowie eine Maulkorb- und Anleinpflicht.

Listenhunde NRW / Nordrhein-Westfalen: Kategorie 1

Bei diesen Listenhunden wird bis zum Beweis des Gegenteils die Kampfhundeigenschaft vermutet.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde NRW / Nordrhein-Westfalen: Kategorie 2

Für die Hunde in der zweiten Kategorie kann die Kampfhundeigenschaft vorliegen kann, wenn Anhaltspunkte darauf hinweisen.

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Listenhunde RLP / Rheinland-Pfalz

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes benötigt man in Rheinland-Pfalz eine Haltererlaubnis. Diese erlischt, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung wegfallen. Voraussetzungen sind

  • ein berechtigtes Interesse an der Haltung
  • der Halter muss seine Sachkunde nachweisen und volljährig sein
  • der Halter muss die zurHaltung erforderliche Zuverlässigkeit vermuten lassen und
  • eine Haftpflichtversicherung nachweisen

Folgende Rassen gelten gemäß § 1 Abs. 2 LHundG Rheinland-Pfalz als gefährliche Hunde.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde Saarland

Für alle als gefährlich eingestuften Hunde gilt im Saarland die Erlaubnispflicht für die Haltung. Generell verboten ist die haltung von Hunden, die auf Angriffslust bzw. Aggression gezüchtet oder ausgebildet werden. Für gefährliche Hunde gilt auch ein Maulkorbzwang und die Pflicht zum abschluss einer Haftpflichtversicherung. Im öffentlichen Raum gilt generell bei großen Menschenansammlungen wie auf Veranstaltungen oder in Gaststätten, Einkaufszentren und in Bussen und Bahnen die Anleinpflicht.

Im Saarland gelten gemäß Polizeiverordnung folgende Rassen als gefährlich.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde Sachsen

Im Freistaat Sachsen gilt das GefHundG („Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“). Dieses Gesetz sieht für Listenhunde eine Maulkorbpflicht und einen Leinenzwang vor. Der Halter eines Listenhundes kann jedoch durch einen Wesenstest die Gefährlichkeit seines Tieres widerlegen.

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier

Listenhunde Sachsen-Anhalt

Das Hundegesetz in Sachsen-​Anhalt sieht ein Zucht-​ Vermehrungs-​ und Handelsverbot für die Listenhunde und deren Kreuzungen mit anderen Rassen vor. Die Leinen-​ und Maulkorbpflicht besteht nicht generell, kann jedoch in Einzelfällen angeordnet werden. Auflagen für den Hundehalter bestehen jedoch.

  • Die Kennzeichnungspflicht des Hundes mit einem Transponder
  • Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung
  • Eine Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes
  • Durchführung eines Wesenstests mit dem Tier
  • Nachweis der Sachkunde des Halters
  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier

Listenhunde SH / Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine Listenhunde. Doch den Hundehaltern werden Pflichten auferlegt. Es besteht eine leinenpflicht in öffentlichen Bereichen wie Fußgängerzonen und Verkehrsmitteln und Mitnahmeverbote in Kirchen, Theater, Badeanstalten oder auf Kinderspielplätze. Die Hunde müssen gekennzeichnet sein und der Hundehalter muss erkennbar sein. Hunde düfen nicht zu aggressivem Verhalten abgerichtet werden. Wer gegen die Bestimmungen der Hundeverordnung verstößt, kann mit Geldbußen bis 10.000 Euro belegt werden.

Listenhunde Thüringen

Es besteht eine Maulkorbpflicht in Thüringen und alle als gefährlich geltenden Hunde müssen zudem an der Leine geführt werden. Eine Rasseliste besteht in Thüringen nicht mehr. Die Halter von Hunden müssen einen Sachkundenachweis erbringen, wenn deren Tier auffällig geworden ist. Hier kann auch ein Wesenstest angeordnet werden.

Häufige Fragen zu Listenhunden

Wie läuft eine Wesensprüfung ab?

Bei der Wesensprüfung erklärt zunächst der Hundehalter schriftlich, dass der Hund gesund ist und dass dieser keine Medikamente erhält. Der prüfende Tierarzt bebachtet den Hund genau. Dies beginnt bereits bei der Begrüßung des Hundehalters mit einem Händeschütteln. Es geht weiter mit einer manuellen Untersuchung des Tieres. Dazu fasst der Tierarzt den Kopf des Tieres an, untersucht die Zähne. Das Stockmaß wird gemessen und die Gliedmaßen werden angehoben. Hierbei wird auch registriert, wie das Tier auf diese Untersuchung reagiert.

Bei einer weiteren sogenannten „Prüfung im öffentlichen Raum“ wird beobachtet, wie das Tier sich in Situationen mit einem mittleren Personen- und Fahrzeugaufkommen verhält. Dazu zählen Begegnungen mit Joggern, Radfahrern, Fußgängern und eben auch Kindern. Dabei wird der angeleinte Hund geprüft und dann auch das Tier ohne Leine.

Eine besondere Prüfung erfolgt, wenn das zu prüfende Tier einen Vorfall der Aggression hatte. Im ersten Teil dieser speziellen prüfung wird die Situation des Vorfalls nachgestellt. Dann folgt ein Bedrohungstest durch den Tierarzt. Dieser bewegt sich shcnell auf das Tier zu und fixiert ihn mit seinem Blick. Dann schreit der Tierarzt das Tier an und simuliert eine Bedrohung mit Stock oder ähnlichem. Hier wird untersucht, ob das Tier aggressiv wird oder zurückweicht. Nach dem Test muss sich das Tier wieder anfassen lassen.

Während der Wesensprüfung darf der Hundehalter seinen Hund lediglich durch Kommandos beeinflussen oder durch Streicheln. Das Ergebnis der Wesensprüfung wird vom Ordnungsamt ausgewertet. Eine Entscheidung des Ordnungsamtes kann sein, dass das Tier permanent einen Maulkorb tragen muss und an der Leine geführt werdne muss. Die Optionen des Oordnungsamtes gehen bis zur Einschläferung des Hundes.

Wie läuft eine Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung ist eine Theorieprüfung. Sie wird von Hundehaltern abgelegt, wenn deren Tier auffällig geworden ist – oder wenn es sich um einen Listenhund ha Die Sachkundeprüfung basiert auf einem Frgebogen mit insgesamt 30 Fragen. Von diesen Fragen muss der Probant mindestens 21 Fragen korrekt beantworten.

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