Die Bundesländer führen jeweils eigene Kampfhundelisten. Dabei wird in verschiedene Kategorien unterschieden, wobei Hunde der Kategorie 1 als gefährlich gelten und nicht gehalten werden dürfen. Hunde der Kategorie 2 aber dürfen gehalten werden, der Besitzer muss dafür jedoch die Vorschriften zur Haltung von Listenhunden einhalten. Hunde der Kategorie 0 hingegen gelten zwar als Kampfhunde, es sind jedoch keine besonderen Auflagen für deren Haltung einzuhalten.
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Kampfhundeliste: welche Hunde stehen auf der Liste?
Die folgende Tabelle und Liste zeigt, in welchen Bundesländern welche Hunderassen auf der Kampfhundeliste zu finden sind:
Bundesland | Kategorie 0 | Kategorie 1 | Kategorie 2 |
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Kampfhundeliste Bayern |
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Kampfhundeliste Brandenburg |
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Kampfhundeliste Nordrhein-Westfalen |
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Kampfhundeliste Hessen |
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Kampfhundeliste Bremen |
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Kampfhundeliste Mecklenburg-Vorpommern |
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Kampfhundeliste Rheinland-Pfalz |
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Kampfhundeliste Saarland |
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Kampfhundeliste Sachsen |
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Kampfhundeliste Sachsen-Anhalt |
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Kampfhundeliste Hamburg |
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Bullmastiff Dogo Argentino Dogue de Bordeaux Fila Brasileiro Kangal Kaukasischer Owtscharka Mastiff Mastín Español Mastino Napoletano Rottweiler Tosa Inu |
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Kampfhundeliste Baden-Württemberg |
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Kampfhundeliste Berlin |
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Quelle: Hundehalterverordnungen der Bundesländer |
Was macht einen Kampfhund aus?
Die einen meinen, das Problem liege am anderen Ende der Leine und nicht beim Hund. Die anderen finden, dass manche Hunde per se aggressiv sind. Zumindest für letztere Theorie gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Wer steht auf der Kampfhundeliste? Und was ist eigentlich ein Kampfhund?
Muss ein Kampfhund kämpfen?
Ursprünglich wurden manche Hunderassen zum Kampf gezogen. Dementsprechend wurde die Bezeichnung „Kampfhund“ eingeführt, die nichts mit einer eventuellen Charaktereigenschaft, sondern nur mit der Nutzung des Hundes zu tun hat. Diese Hunde waren für den Kampf gegen Bullen und Bären, also gegen sehr große Tiere gezüchtet worden.
Die Medien taten dann ihr Übriges und verbreiteten den Begriff, als immer wieder Meldungen über Bissopfer aktuell wurden. Allerdings belegen die Zahlen überhaupt nicht, dass es mehrheitlich Listenhunde sind, die bei Beißattacken auffällig werden. Auch der Deutsche Schäferhund tritt relativ häufig auf. Dennoch wird er nicht als gefährlich eingestuft. Allerdings sind Einzelfallentscheidungen möglich.
Wenn ein Hund durch eine Beißattacke auf einen Menschen aktenkundig geworden ist, kann er auf die Kampfhundeliste kommen, ohne ein wirklicher Kampfhund zu sein. Tierschützer sehen dies als einzig wahre Möglichkeit an, die Hunde zu kategorisieren, denn in diesem Fall würde tatsächlich eine Charaktereigenschaft benannt.
Wer legt fest, welche Hunde auf die Kampfhundeliste müssen?
Die Kampfhundeliste in Deutschland sieht nicht nur die Einteilung verschiedener Hunderassen auf die Liste vor, sondern es wird in dem Zuge auch auf Verordnungen durch das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz verwiesen. Dieses besagt, dass bestimmte Hunde, die als Kampfhunde gelistet sind, nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Das sind im Einzelnen:
- American Staffordshire
- Bullterrier
- Pitbull-Terrier
- Kreuzungen mit diesen Rassen
Einzige Ausnahme: Es besteht ein berechtigtes Interesse, den Hund mitzubringen. Blinden- oder Rettungshunde können demnach rassemäßig auf der Kampfhundeliste stehen, dürfen aber trotzdem eingeführt werden. Hier wird die Ausbildung des Tieres über die Rasse gesetzt. Letzten Endes legen die Bundesländer selbst fest, welche Hunderassen auf die Kampfhundeliste gesetzt werden.
Video: Rasseliste Nordrhein Westfalen – Gesetze & Voraussetzungen
Kriterien für den Halter: Was muss der Hundehalter können?
In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, das Haltern der Kampfhunde bestimmte Verhaltensweisen oder Prüfungen vorschreibt. Teilweise gibt es Prüfungen, die sich umgangssprachlich als Hundeführerschein eingeprägt haben. Worum es dabei gehen kann, zeigt das folgende Video:
Video: Hundeführerschein Niedersachsen (NHundG)
In der Regel muss derjenige, der einen Kampfhund halten möchte, volljährig sein und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen können. Außerdem muss er sich an den Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit halten sowie den Sachkundenachweis („Hundeführerschein“) nachweisen. Auch für den Hund gibt es Vorschriften, denn er ist zwingend zu sterilisieren bzw. zu kastrieren.
Wer Listenhunde hält, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist zwar generell zu empfehlen, weil der Hundehalter stets für Schäden, die das Tier anrichtet, in voller Höhe haften muss. Doch für Kampfhunde bzw. deren Halter ist der Nachweis einer solchen Versicherung vorgeschrieben.
Stehen Hunde auf der Kampfhundeliste, fallen für sie ungleich mehr Hundesteuern an. Teilweise werden bis zu 500 Euro im Jahr erhoben. Im Vergleich dazu fallen für einen „gewöhnlichen“ Hund je nach Ort teilweise nur 45 Euro im Jahr an.
Gibt es überhaupt Kampfhunde?
Jeder Hund kann gefährlich werden und auch der augenscheinlich liebe Dackel kann zum bösen Wadenbeißer werden. Wie bei jedem Hund ist der Besitzer des Tieres gefragt und muss durch eine angemessene Haltung und passende Erziehung dafür sorgen, dass die Charaktereigenschaften des Hundes in die richtigen Bahnen gelenkt werden.
Manche Hunde sind besonders intelligent und brauchen Arbeit für das Köpfchen. Andere haben einen ausgeprägten Beschützerinstinkt und suchen sich eine Aufgabe, wenn sie durch ihren Besitzer nicht ausgelastet werden.
Außerdem müssen Hund und Herrchen oder Frauchen zueinanderpassen. Ein Hund mit einer niedrigen Reizschwelle braucht einen Menschen, der immer ruhig und gelassen bleibt. Andernfalls kann der Hund durchaus zur tickenden Zeitbombe werden.
Er lässt sich praktisch anstecken und macht dort weiter, wo der Mensch aufhört. Das kann nur schiefgehen, ist jedoch ein Problem sämtlicher Hunderassen und deren Halter. Die Meinungen zu Kampfhunden gehen allerdings auseinander, wie das folgende Video deutlich macht:
Video: Listenhunde + Kampfhunde und deren Rasseeigenschaften
Was ist der Wesenstest für Hunde?
Der Wesenstest soll dem Hund die Gelegenheit geben, zu zeigen, dass er nicht gefährlich ist. Das heißt, dass die möglicherweise von dem Tier ausgehende Gefahr in dem Zuge überprüft wird und man versucht herauszufinden, wie der Hund in Stresssituationen reagieren wird. Dabei werden verschiedene Dinge getestet, darunter die Reaktion des Hundes auf den Menschen, das Zusammentreffen mit anderen Hunden, die Reaktion auf Umweltreize und der Grad der Unterordnung.
Der Wesenstest für Hunde ist auf einen längeren Zeitraum von ca. zwei Stunden ausgelegt, damit das nötige Maß an Langeweile und Frust für den Hund hinzukommt. Erst dann zeigt er seinen wahren Charakter. Besteht der Hund aber seine Prüfung, bekommt er ein Negativgutachten.
Es kann allerdings sein, dass das Gutachten nur für eine begrenzte Zeit gilt und nach der Frist erneuert werden muss. Andernfalls kommt der Hund doch wieder auf die Kampfhundeliste. Außerdem ist es möglich, dass bestimmte Auflagen eingehalten werden müssen, die zum Beispiel das Tragen von Maulkorb und Leine in der Öffentlichkeit verlangen.
Kann ich einen Kampfhund kaufen?
Angesichts der Hürden, die Hundehalter auferlegt bekommen, ist es ohnehin schwer, einen Kampfhund zu kaufen. Wer dennoch die Chance dazu hat, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es Probleme geben kann: Listenhunde dürfen nicht überall mitgenommen werden, sind schwer in der Tierpension unterzubringen und es lässt sich kaum ein neuer Besitzer finden, sollte etwas nicht klappen.
Außerdem fallen Tests und Prüfungen an, der Kampfhund kostet schon allein durch Steuern und Versicherungen mehr Geld. Wen das alles nicht abschreckt und wer das nötige Einfühlungsvermögen und Fachwissen für ein solches Tier hat, sollte sich jedoch nicht abschrecken lassen. Viel zu viele dieser Hunde warten im Tierheim!