Irreführende Werbung: Das bedeutet der „Goldene Windbeutel“ und so ehrlich ist Werbung für Hundefutter

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Irreführende Werbung ist besonders dann verwerflich, wenn es um die Ernährung von uns Menschen oder unseren besonderen Lieblingen, den Fellnasen geht. Doch gerade bei Lebensmitteln und bei Nahrungsmitteln geht es generell nicht immer mit rechten Dingen zu. Dabei wäre irreführende Werbung gar nicht nötig. Wer gute Produkte bietet, kann mit offenen Karten spielen.

Wie der goldene Windbeutel der irreführenden Werbung zu Leibe rückt.

Wenn Foodwatch jährlich den Goldenen Windbeutel verleiht, werden die Verbraucher wieder unangenehm an irreführende Produktaufmachungen erinnert. Foodwatch: „Im Moment verspricht die Industrie oft das Blaue vom Himmel: Überzuckerte Frühstücksflocken kommen als ‚Fitmacher‘ daher, unausgewogene Snacks werden als ‚kindgerecht‘ beworben und Industrie-Standardware als ‚Premium‘ vermarktet.“ (Quelle: www.foodwatch.org/de/informieren/goldener-windbeutel)

Irreführende Produktaufmachungen auch bei Hundefutter eher die Regel als die Ausnahme

Ohne große Mühe lässt sich feststellen, dass die Situation bei Hundefutter nicht anders ist. Konsumenten kaufen heute Hundefutter, als sei es für sie und nicht für den Hund bestimmt. Dabei ist die Gesundheit ein großes Thema und steht oft an erster Stelle bei einer Kaufentscheidung. Wie gesund ein Hundefutter ist, bewerten Konsumenten häufig über die enthaltene Fleischmenge. Bei der Fleischqualität zählt Frischfleisch mehr als Fleischmehl.

Das ist natürlich auch der Industrie bekannt, die geschickt unbewusste Denkmuster nutzt, um Hundefutter in den Augen der Konsumenten gesund erscheinen zu lassen. Sehr beliebt sind dabei Aussagen wie „frisches Huhn“ oder „frisches Rind“ auf der Verpackungsvorderseite. Das soll Verbraucher an frisches Hühnchenfleisch oder frisches Rindfleisch denken lassen. Doch wäre es Fleisch, dann würde auch damit geworben. Tatsächlich bedeutet zum Beispiel „frisches Huhn“ oft, dass es sich um Abfallprodukte aus der Schlachtung handelt. Das können Innereien sein genauso wie Schnäbel, Klauen und Federn. Gerne werden Konsumenten auch emotional angesprochen, etwa mit Aussagen wie „Irisches Weiderind“. Hier soll der Konsument an qualitativ hochwertiges Fleisch denken. Die Zusammensetzung auf der Verpackungsrückseite ist dagegen sachlicher gehalten: „Irisches Weiderind“ relativiert sich zum Fleischmehl vom Rind. Aber auch sachliche Aussagen wie „Lamm & Reis“ auf der Verpackungsvorderseite entpuppen sich in der Zusammensetzung als „53 % Reis“ und „25 % Proteine vom Lamm“.

Schöne Worte allein bewahren nicht das Verbrauchervertrauen

Gegen den Trend irreführender Produktaufmachungen hilft eigentlich nur die Bestätigung der Werbeaussagen durch eine unabhängige und allgemein anerkannte Prüfstelle.

Diesen Weg ist man mit der Fleischsaftgarung gegangen.

Als erste Zubereitungsmethode von Hundenahrung wird die Fleischsaftgarung, beauftragt von den Herstellern selbst, durch den TÜV regelmäßig geprüft,

  • ob der beworbene Frischfleischanteil tatsächlich für die Zubereitung verwendet wird,
  • die Deklaration korrekt ist.

Der TÜV für eine sichere Hundenahrung

Heute sind Belastungen von Hundefutter mit Salmonellen, Cadmium und Blei leider keine Seltenheit, was u.a. Rückrufaktionen von Futtermittelherstellern zeigen. Ganz besonders betroffen ist davon die BARF-Community. Mehrere Studien weisen auf Gefahren von Keimen, Bakterien und sogar multiresistenten Erregern in BARF-Menüs hin. Auch hier ist die Fleischsaftgarung ein Beispiel dafür, wie das Verbrauchervertrauen auf eine ehrliche Weise gewonnen und gehalten werden kann. Mit Fleischsaftgarung zubereitende Unternehmen lassen ihre Hundenahrung mikrobiologisch und chemisch vom TÜV überprüfen:

  • Schwermetalle (Arsen, Blei, Quecksilber und Cadmium),
  • Mykotoxine (Aflatoxin B, G und Ochratoxin),
  • Bakterien (Enterobakterien, coli, Präsumtive Bacillus cereus, Staphylokken, Clostridium perfringens und Salmonellen) sowie
  • Hefen und Schimmelpilze

Die regelmäßige Prüfung durch eine anerkannte, unabhängige Instanz macht fleischsaftgegarte Hundenahrung faktisch ehrlich und sicher, denn es stimmen die Aussagen der Verpackungsvorderseite mit denen in der Zusammensetzung auf der Verpackungsrückseite überein. Das sollte auch im Sinne von Foodwatch sein: „Denn erst wenn die Etiketten ehrlich werden, können Verbraucherinnen und Verbraucher informierte Kaufentscheidungen treffen.“ (Quelle: www.foodwatch.org/de/informieren/goldener-windbeutel)

Nicht mehr zeitgemäße Herstellungsmethoden verleiten zu irreführenden Produktaufmachungen, um im Wettbewerb mit den modernen Zubereitungsmethoden bestehen zu können

Solange der Gesundheitstrend anhält, wird die Nachfrage nach Hundenahrung ansteigen, die aus Frischfleisch zubereitet wird. Anbieter, die mit Verfahren wie der Extrusion oder dem Kaltpressen ihr Hundefutter herstellen, haben hier das Nachsehen. In einem Extruder kann die Hundefutterrohmasse maximal 25% Frischfleisch enthalten. Bei sogenannten kaltgepressten Hundefuttern kann gar kein Frischfleisch verwendet werden. Gepresst werden hier nur Mehle. Auf der anderen Seite haben Anbieter von BARF-Menüs ein großes Problem mit bakteriellen Belastungen. Deren Gefährlichkeit betrifft insbesondere den Hundehalter, der in Berührung mit der Rohkost kommt.

Ich vermute, dass ein Großteil dieser Anbieter die Prüfung ihrer Werbeaussagen und Sicherheit ihres Futters durch renommierte externe Institutionen scheut, aus Furcht, dann nicht mehr wettbewerbsfähig zu sein.

Fazit: irreführende Werbung geht vielfach auf Defizite in der Produktqualität zurück

In Zeiten des Internets können Verbraucher schnell kommunizieren. Wird irreführende Werbung als solche erkannt, verbreitet sich dieses Wissen über die sozialen Medien sehr schnell. Das öffentliche Anprangern durch den „Goldenen Windbeutel“ verstärkt diesen Effekt natürlich noch. Es bleibt zu hoffen, dass so der Druck auf die Hersteller wächst und dass diese dann auf irreführende Werbung verzichten.

Häufige Fragen zu irreführender Werbung

Was ist irreführende Werbung (Beispiele)?

Irreführende Werbung bedeutet, dass Werbetreibende in ihren Anzeigen falsche oder übertriebene Informationen bereitstellen, um potenzielle Kunden zu täuschen. Hier sind einige Beispiele für irreführende Werbung:

  1. Ein Schönheitsprodukt, das behauptet, Falten innerhalb von Tagen zu beseitigen, obwohl es keine wissenschaftlichen Beweise für diese Behauptung gibt.
  2. Ein Lebensmittelprodukt, das behauptet, „gesund“ oder „natürlich“ zu sein, aber tatsächlich synthetische oder unnatürliche Inhaltsstoffe enthält.
  3. Ein Autohersteller, der behauptet, dass sein Fahrzeug umweltfreundlich ist, obwohl es nicht den neuesten Umweltstandards entspricht.
  4. Ein Handy-Anbieter, der mit „unbegrenztem Datenvolumen“ wirbt, aber in den feinen Details versteckt, dass nach einer bestimmten Menge das Tempo drastisch gedrosselt wird.
  5. Ein Immobilienmakler, der eine Wohnung als „ruhig“ bewirbt, obwohl sie in der Nähe eines Flughafens oder einer vielbefahrenen Straße liegt.

Wo meldet man Irreführende Werbung?

  1. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.: Diese Organisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verstöße gegen den Wettbewerb zu verfolgen und abzumahnen. Als betroffener Verbraucher kann man hier eine Beschwerde einreichen, die dann geprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt wird.
  2. Markenverbände: Einige Branchen haben eigene Markenverbände, die sich dafür einsetzen, dass ihre Marken korrekt und fair beworben werden. Als Verbraucher kann man hier ebenfalls eine Beschwerde einreichen, wenn man sich durch irreführende Werbung in seiner Kaufentscheidung beeinflusst fühlt.
  3. Stiftung Warentest: Die Stiftung Warentest prüft regelmäßig Produkte und Dienstleistungen auf ihre Qualität und gibt Kaufempfehlungen ab. Wenn ein Produkt durch irreführende Werbung aufgefallen ist, kann man dies hier melden und die Stiftung prüft die Angelegenheit.
  4. Soziale Netzwerke: In sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter kann man ebenfalls irreführende Werbung melden. Hierzu kann man das betreffende Unternehmen direkt anschreiben oder über die Melde-Funktion der Plattform auf den Missstand aufmerksam machen.
  5. Rechtsanwälte: Wenn alles andere nicht weiterhilft, kann man sich auch an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit dem Thema irreführende Werbung auskennt und gegebenenfalls eine Klage einreichen kann.

Was bringt eine Beschwerde beim Verbraucherschutz?

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Produkt oder einer Dienstleistung unzufrieden sind, können sie sich an den Verbraucherschutz wenden. Dies kann in vielen Fällen sinnvoll sein, da der Verbraucherschutz verschiedene Maßnahmen ergreifen kann, um die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Mangelhafte Produkte: Wenn ein Produkt defekt oder mangelhaft ist, kann der Verbraucherschutz helfen, den Hersteller zur Nachbesserung oder Rücknahme des Produkts zu bewegen.
  2. Falsche Werbeaussagen: Wenn ein Unternehmen falsche Werbeaussagen macht, kann der Verbraucherschutz eine Unterlassungserklärung fordern und gegebenenfalls eine Abmahnung aussprechen
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  4. Abzocke: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Opfer von Abzocke oder Betrug geworden sind, kann der Verbraucherschutz bei der Strafverfolgung helfen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen durchsetzen.
  5. Unfaire Vertragsklauseln: Wenn Vertragsklauseln unverständlich oder unzulässig sind, kann der Verbraucherschutz den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich dagegen zu wehren.
  6. Datenschutzverletzungen: Wenn ein Unternehmen gegen den Datenschutz verstößt, kann der Verbraucherschutz eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen und gegebenenfalls Schadensersatzforderungen geltend machen.

Der Verbraucherschutz hat verschiedene Möglichkeiten, um gegen falsche Werbeaussagen vorzugehen. Einige der Maßnahmen sind:

  1. Abmahnungen: Wenn ein Unternehmen falsche Werbeaussagen tätigt, kann es von einem Konkurrenten oder einer Verbraucherschutzorganisation abgemahnt werden. Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung, die falsche Werbeaussage zu korrigieren und zukünftig zu unterlassen.
  2. Klagen: Wenn die Abmahnung nicht erfolgreich ist oder das Unternehmen die falsche Werbeaussage nicht korrigiert, kann eine Klage eingereicht werden. In Deutschland gibt es dafür spezialisierte Anwälte und Verbraucherschutzorganisationen, die Verbraucherinteressen vertreten und Unternehmen zur Rechenschaft ziehen.
  3. Bußgelder: In einigen Fällen kann die Verbraucherschutzbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen verhängen. Das kann passieren, wenn die falsche Werbeaussage absichtlich oder grob fahrlässig erfolgt ist oder wenn das Unternehmen wiederholt gegen das Gesetz verstoßen hat.
  4. Unterlassungserklärung: Ein Unternehmen, das eine falsche Werbeaussage getätigt hat, kann dazu aufgefordert werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser Erklärung verpflichtet sich das Unternehmen, die falsche Werbeaussage nicht mehr zu tätigen und bei Zuwiderhandlung eine Strafe zu zahlen.

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