Steuererklärung: Tipps zur Absetzung von Haustierkosten

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Der letzte Tag im September hat für alle Steuer-Muffel eine große Bedeutung: Die Steuererklärung muss bis zum 30. September beim Finanzamt eingereicht werden. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einem Verspätungszuschlag von 25,00 Euro pro Monat rechnen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollte die Steuererklärung rechtzeitig abgeschickt werden.

Steuerliche Entlastung für Haustierhalter: Kosten absetzen

Haustierbesitzer haben die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung verschiedene Ausgaben anzugeben, um das Finanzamt an den Kosten zu beteiligen. Dazu gehören die Tierhaftpflichtversicherung, Kosten für die Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer. Auch bestimmte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wie das Anbringen von Katzenschutzgittern oder der Bau eines Kaninchenstalls können abgesetzt werden. Steuerzahler können somit bis zu 20 Prozent ihrer Kosten für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend machen.

Eine Tierhaftpflichtversicherung kann in der Steuererklärung als Sonderausgabe angegeben werden. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte und Beamte, sowie 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige und Freiberufler. Durch die Berücksichtigung dieser Kosten in der Steuererklärung können Tierhalter einen Teil der Ausgaben für die Versicherung ihres Haustiers steuerlich absetzen und somit finanziell entlastet werden. Es ist wichtig, dass es sich um eine private Versicherung handelt.

Die Kosten für die Fell- und Krallenpflege deines Haustieres können als „haushaltsnahe Dienstleistung“ in deiner Steuererklärung berücksichtigt werden, wenn du einen mobilen Groomer engagierst, der zu dir nach Hause kommt. Dies bedeutet, dass du die Ausgaben für die professionelle Pflege des Fells und der Krallen deines Tieres von deinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen kannst. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nur dann absetzbar sind, wenn der Groomer direkt in deinem Zuhause arbeitet.

Du kannst die Ausgaben für einen professionellen Tiersitter, der während deiner Abwesenheit für dein Haustier sorgt, in deiner Steuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistung“ angeben. Allerdings sind die Kosten für eine Tierpension, Material oder Futter nicht absetzbar.

Wenn du einen Hundetrainer engagierst, um deinen Hund zu erziehen, kannst du die Kosten dafür in der Steuererklärung angeben. Beachte jedoch, dass das Training in den eigenen vier Wänden oder im eigenen Garten stattfinden muss, um als „haushaltsnahe Dienstleistung“ geltend gemacht werden zu können.

Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können auch die Kosten für die Anlage eines Gartenteichs in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei können Arbeitskosten, Arbeitslohn und Maschinenkosten zu 20 Prozent, jedoch maximal 1.200 Euro, berücksichtigt werden. Diese Regelung ermöglicht es Steuerzahlern, die Aufwendungen für die Gestaltung eines Gartenteichs mit Goldfischen steuerlich abzusetzen und somit finanzielle Vorteile zu erzielen.

Das Finanzamt erkennt die Ausgaben für das Anbringen eines Katzenschutzgitters am Balkon, einer Katzenklappe an der Haustür oder den Bau eines Kaninchenstalls bzw. einer Vogel-Voliere als absetzbar an. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz und der artgerechten Haltung der Tiere und werden daher als „haushaltsnahe Dienstleistung“ betrachtet. Die Kosten können bis zu 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 Euro, in der Steuererklärung angegeben werden.

Haustierbesitzer können einen Teil der Kosten für ihre Lieblinge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Laut Paragraf 35a des Einkommenssteuergesetzes können bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Haustiere als „haushaltsnahe Dienstleistung“ abgesetzt werden. Die Obergrenze liegt hierbei bei 4.000 Euro pro Jahr. Durch diese Regelung erhalten Steuerzahler finanzielle Unterstützung bei den Kosten für die Versorgung ihrer Haustiere.

Damit du die Kosten für dein Haustier in der Steuererklärung angeben kannst, ist es wichtig, dass du nur Rechnungen von angemeldeten Dienstleistern oder Handwerksbetrieben vorlegst. Zahlungen an Nachbarn oder Freunde werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Achte zudem darauf, die Rechnungen immer per Überweisung zu bezahlen, um eine nachvollziehbare Zahlungsbestätigung zu haben.

In der Steuererklärung können alle Kosten, die im Rahmen der gewerblichen oder beruflichen Tierhaltung anfallen, als betriebliche Ausgaben angegeben werden. Hierzu zählen beispielsweise Ausgaben für die Pflege der Tiere, Tierarztbesuche, Futter, Hundesteuer, Leine und Versicherungen. Diese Möglichkeit steht sowohl Gewerbetreibenden als auch angestellten Arbeitnehmern offen, die Tiere beruflich nutzen, wie beispielsweise Schul- oder Therapiehunde.

Wenn du beruflich genutzte Tiere wie Schul- oder Therapiehunde hast, kannst du die anfallenden Kosten für Tierarztbesuche, Futter, Hundesteuer, Leinen und Versicherungen als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für angestellte Arbeitnehmer. Es ist ratsam, alle Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und die dazugehörigen Belege aufzubewahren, um diese in der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Das Einbeziehen der Haustierkosten in die Steuererklärung bietet Tierbesitzern verschiedene Vorteile. Durch die Berücksichtigung von Ausgaben wie Tierhaftpflichtversicherung, Fell- und Krallenpflege, Tiersitter oder Hundetrainer können Steuerzahler einen Teil der Kosten als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in ihrer Steuererklärung angeben und somit finanzielle Unterstützung vom Finanzamt erhalten. Bei Unsicherheiten und Fragen stehen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Vereine zur Verfügung, um weiterzuhelfen.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung kann bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden, wenn man die Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfe-Vereins in Anspruch nimmt. Zudem können die Kosten für diese Unterstützung als „Werbungskosten“ oder „Betriebsausgaben“ in der Steuererklärung abgesetzt werden.

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